Fw: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER)
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Fri, 6 Jan 2017 14:05:33 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt@ggua.de> An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER) -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [Flucht] Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER) Datum: Fri, 6 Jan 2017 12:22:53 +0000 Von: Aram Ali <aramali1989@hotmail.com> An: flucht-liste <flucht@asyl.org> Hallo liebe KollegInnen, hiermit erhaltet ihr eine Zusammenfassung zu einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2016. Es geht um die Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG. Viele Grüße Aram Ali *Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER)* In einem Beschluss vom 12.12.2016 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Beschluss des Sozialgerichts Stade zur Anspruchseinschränkung eines geduldeten Asylbewerbers aufgehoben. Beim Antragssteller handelt es sich um einen mazedonischen Staatsangehörigen. Der Asylantrag des Antragsstellers wurde bereits abgelehnt. Über die Folgeanträge der Frau und der gemeinsamen Kinder wurde noch nicht entschieden. Daraufhin wurden die Leistungen des Antragsstellers nach § 1a II AsylbLG mit der Begründung gekürzt, dass trotz der Duldung eine Ausreisepflicht bestehe. Nach Ansicht des Landessozialgerichts hat jedoch der Antragssteller einen Anspruch auf lebensunterhaltssichernde Leistungen nach § 2 I AsylbLG.Bei Inhabern einer Duldung liege keine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer iSd. § 2 I AsylbLG. Die Inhaber einer Duldung sind demnach Leistungsberechtige nach § 1 I Nr. 4 AsylbLG. Hierauf ist nach Ansicht des Landessozialgerichts § 1a II 1 AsylbLG nicht anwendbar. -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/ --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Martin Kesztyüs