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                                          Liebe
                                            Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und
                                            Herren,
 Es
                                            haben sich schon wieder eine
                                            Reihe von Infos angesammelt,
                                            daher ist es Zeit ist für
                                            einen neuen Newsletter.  Dieser 
                                            zu folgenden Themen:  | 
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                                      | 
                                          
                                          1.
                                              Sozialrechtliche Infos von
                                              Frieder Claus: Neue
                                              gesetzliche Regelungen ab
                                              Januar 2017 
 Auch
                                            der Kollege Frieder Claus
                                            von der  Unabhängigen
                                            Hartz-IV-Beratung, Heimstatt
                                            Esslingen, hat ein
                                            Änderungsblatt
                                            zusammengestellt. Hierbei möchte ich zwei
                                            Dinge hervorheben:
 a.) Unbilligkeitsverordnung
                                              bzgl. Zwangsverrentung,
                                            alles weitere hat Frieder
                                            dargestellt
 und 2. geplante Änderungen
                                            beim Schonvermögen im SGB
                                            XII.
 b.) Derzeit gilt ein
                                            Schonvermögen in der
                                            Sozialhilfe von 1.600 /
                                            2.600 €, das soll einheitlich
                                            auf 5.000 € auf jeden SGB
                                            XII-Bezieher + 500 € für
                                            jede unterhaltene Person
                                            angehoben werden. Der Bundestag
                                            hat das zuständige
                                            Ministerium (BMAS) per Entschließungsantrag
                                              aufgefordert, die Sätze
                                              entsprechend anzuheben.
 Diese Entschließung ist
                                              von Frau Nahles
                                            (irgendwie nicht anders zu
                                            erwarten), als zuständige
                                            Arbeitsministerin und
                                            Verordnungsgeber, bislang
                                            jedoch noch nicht
                                              umgesetzt worden.
                                             Den Bundestags
                                            Entschließungsantrag vom
                                            20.11.2016 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf ,
                                            dort Ziff. III, Seite 5 +6
 
 Hier geht es nun zum Papier
                                            von Frieder: : http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf
 
 Daher nochmal der deutliche
                                            Hinweis: derzeit gilt beim
                                            Schonvermögen im SGB XII
                                            weiterhin 1.600 / 2.600 €,
                                            wenn hier Änderungen
                                            eintreten, werde ich darüber
                                            informieren (die Betonung
                                            liegt auf  wenn!).
 
 Auch Tacheles
                                              fordert das BMAS auf, die
                                              Schonvermögensgrenzen im
                                              SGB XII auf dem Müllhaufen
                                              der Geschichte zu
                                              entsorgen!
 
 
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                                                  ANZEIGE Betreuer/innen-Weiterbildung
                                                      - Lehrgangsstarts
                                                      2017 in Stuttgart
                                                      und Münster Zertifikatslehrgang
                                                    „Querschnittsarbeit
                                                    in Betreuungsverein
                                                    und
                                                    Betreuungsbehörde"1 Modul (3 Tage) in
                                                    Münster
 30.01. - 01.02.2017
 Zertifikatslehrgang
                                                    "Berufsbetreuer/in"5 Module (22 Tage -
                                                    200 Stunden) in
                                                    Münster
 06.02. - 23.06.2017
 Zertifikatslehrgang
"Betreuungsassistent/in"4 Module (14 Tage -
                                                    130 Stunden) in
                                                    Münster
 07.02. - 24.05.2017
 Zertifikatslehrgang
"Verfahrenspfleger/in - Werdenfelser Weg"1 Modul  (5 Tage) in
                                                    Stuttgart
 13.02. - 17.02.2017
 Zertifikatslehrgang
                                                    "Berufsbetreuer/in"5 Module (22 Tage -
                                                    200 Stunden) in
                                                    Stuttgart
 20.02. - 09.06.2017
 Zertifikatslehrgang
"Betreuungsassistent/in"4 Module (14 Tage -
                                                    130 Stunden) in
                                                    Stuttgart
 21.02. - 17.05.2017
 Anmeldung
                                                    und Informationen:
                                                   http://www.betreuer-weiterbildung.de
                                                   Sekretariat
                                                    vonBetreuer/innen -
                                                    Weiterbildung und
 Betreuer/innen -
                                                    Weiterbildung SÜD
 Südstraße 7a
 48153 Münster
 Telefon:
                                                    0251 526287Telefax: 0251 526724
 E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
 http://www.betreuer-weiterbildung.de
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                                          2.
                                              Für die Praxis: Neuer SGB
                                              II – Rechner im Netz /
                                              Neue Folien im Netz  
 ++
                                            Unser neuer SGB II –
                                              Rechner ist völlig
                                            neu aufgesetzt worden und in
                                            der neuen Version hier zum
                                            Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
                                           ++
                                            Dann ist auch wieder eine
                                            Neuauflage meiner SGB II
                                              - Folien im Netz.
                                            Diese sind jetzt auf 2017
                                            umgeschrieben, das ein oder
                                            andere ist aktualisiert
                                            worden, ansonsten sind sie
                                            die „ewig Unvollendeten“ die
                                            unregelmäßig ergänzt und
                                            erweitert werden. Die Folien
                                            gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
                                             An dieser Stelle möchte ich
                                            darauf hinweisen, dass die
                                            Folien seit über 10 Jahren
                                            kostenfrei im Netz stehen
                                            und fleißig benutzt werden (ca.
                                              12.000 Downloads im
                                              Monat).  Als Gegenleistung hierfür
                                            wäre es angemessen, eine
                                            Spende an den Verein
                                            Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
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                                          3.
                                              Jobcenter muss
                                              außergewöhnliche
                                              Fahrtkosten zu Therapie
                                              erstatten / Anwendung des
                                              MB nach § 21 Abs. 6 SGB II
                                             
 Dann
                                            möchte ich auf ein wichtiges
                                            Urteil des SG Dresden
                                            verweisen, in dem das SGV
                                            das JC zur Erstattung zur
                                            Erstattung von
                                            außergewöhnlich hohen
                                            Fahrtkosten zu einer
                                            regelmäßigen ambulanten
                                            Psychotherapie verurteilt
                                            hat. An sich ist das Urteil
                                            nichts besonderes, aber ein
                                            kleiner Baustein dessen, wie
                                            der Mehrbedarf nach § 21
                                            Abs. 6 SGB II auszulegen und
                                            anzuwenden  ist.
 Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m
 Was da noch drunter fallen
                                            kann, findet man auch in
                                            meinen Folien   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
                                            , Seite 24 + 25.
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                                          4.
                                              SG Leipzig, Abweichung vom
                                              Kopfanteilsprinzip/
                                              Lebensgemeinschaft mit
                                              einkommens- und
                                              vermögensloser EU-Bürgern
                                             
 Das
                                            SG Leipzig hat folgerichtig
                                            bei einem Zusammenleben mit
                                            einkommens- und
                                            vermögenslosen EU-Bürgern
                                            bestimmt, dass die vollen
                                            Kosten für die Unterkunft in
                                            einem Anteil bei dem nicht
                                            ausgeschlossenen SGB II -
                                            Bedürftigen, als abweichende
                                            KdU zu übernehmen sind  (SG
                                            Leipzig v. 10.10.2016 - S 17
                                            AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
 Der nächste Schritt wäre,
                                            dass dann nicht der
                                            Partnerregelsatz mit RB
                                            Stufe 2 zu gewähren ist,
                                            sondern der 
                                            AlleinstehendenRB mit RB
                                            Stufe 1.
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                                      | 
                                          
                                          5.
                                              DPWV Arbeitshilfe:
                                              Grundlagen des
                                              Asylverfahrens 
 Dann
                                            möchte ich auf eine
                                            Arbeitshilfe des DPWV
                                            hinweisen. Ziel dieser
                                            Arbeitshilfe ist es, auf
                                            knappem Raum einen kompakten
                                            Überblick über die
                                            rechtlichen Grundlagen des
                                            Asylverfahrens zu geben. Sie
                                            richtet sich an alle, die
                                            Flüchtlinge vor, während
                                            oder auch nach Abschluss des
                                            Asylverfahrens beraten. Ganz
                                            bewusst ist die Arbeitshilfe
                                            sehr praxisorientiert
                                            angelegt, mit zahlreichen
                                            konkreten Tipps für die
                                            Beratungspraxis. Der
                                            Schwerpunkt liegt dabei auf
                                            der Vermittlung der
                                            verfahrensrechtlichen
                                            Grundlagen. 
 Diese gibt es hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
                                            http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
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                                      | 
                                          
                                          6.
                                              BGH zur Rechtzeitigkeit
                                              der Mietzahlung („dritter
                                              Werktag“) 
 Der
                                            BGH hat geurteilt, dass die
                                            AGB eines
                                            Wohnraummietvertrages in der
                                            bestimmt wird, dass die
                                            laufende Miete monatlich im
                                            Voraus, spätestens
                                              am dritten Werktag des
                                              Monats auf das Konto des
                                              Vermieters zu zahlen ist,
                                            die kundenfeindlichste
                                            Auslegung das Risiko einer
                                            durch Zahlungsdienstleister
                                            verursachten Verzögerung des
                                            Zahlungsvorgangs und daher unwirksam
                                              ist. 
 Es genügt, dass der
                                            Mieter – bei ausreichend
                                            gedecktem Konto – seinem
                                            Zahlungsdienstleister den
                                            Zahlungsauftrag bis zum
                                            dritten Werktag des
                                            vereinbarten Zeitabschnitts
                                            erteilt (BGH 5.10.2016, VIII
                                            ZR 222/15).
 Mehr dazu hier:  http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkeit-der-mietzahlung-dritter-werktag/#more-13008
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                                          7.
                                              Zur
                                              Tachelesadressdatenbank /
                                              Aufruf zum Eintrag und zur
                                              Solidarität  
 Tacheles
                                            betreibt seit Jahren ein
                                            bundesweites
                                            Adressverzeichnis, dort sind
                                            bundesweite
                                            Beratungsstellen, Anwälte
                                            und Erwerbslosengruppen
                                            verzeichnet die
                                            schwerpunktmäßig im Bereich
                                            des SGB II/SGB XII/SGB III
                                            aktiv sind. Insgesamt sind
                                            dort rund 2200 Einträge zu
                                            verzeichnen. 
 Ich möchte alle
                                            Newsletternutzerinnen und
                                            -nutzer dazu auffordern,
                                            sich und ihre Einrichtung
                                            dort einzutragen. Es ist das
                                            umfassendste
                                            Adressverzeichnis welches
                                            existiert und für viele
                                            Menschen ist es einfach
                                            wichtig zu wissen, wohin sie
                                            sich wenden können, wenn sie
                                            Rat und Hilfe benötigen. Für
                                            die Anwälte ist es natürlich
                                            Zugang zu Mandanten. Aus dem
                                            Grund haben Anwälte auch für
                                            den Eintrag geringe Kosten
                                            zu zahlen (10 EUR im Monat).
                                            Der Verein Tacheles
                                            finanziert sich auch in
                                            wesentlichen Punkten über
                                            das Adressverzeichnis, dies
                                            anstatt die Homepage mit
                                            Werbung zuzukleistern.
 
 Ich möchte daher alle
                                              auffordern sich in das
                                              Adressverzeichnis
                                              einzutragen um so diesen
                                              zentralen Anlaufpunkt für
                                              Beratung und Unterstützung
                                              im
                                              Existenzsicherungsbereich
                                              auszubauen und zu stärken.
                                            Die Anwälte möchte ich neben
                                            der Sinnhaftigkeit der
                                            Eintragung dazu auffordern
                                            aus Solidarität
                                              gegenüber Tacheles,
                                            wir brauchen das Geld über
                                            die Adressdatenbank damit
                                            wir weiter als NGO
                                            unabhängig von öffentlicher
                                            Förderung agieren zu
                                            können.
 
 Hier geht es zur
                                            Adressdatenbank:  http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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                                                    ist Platz für eine
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                                                    Mitarbeiterin/einen
                                                    Mitarbeiter
                                                    suchen.....
                                                   Der
                                                    Newsletter hat
                                                      derzeit eine
                                                      Reichweite von
                                                      über 44.300
                                                      Empfängern in ganz
                                                      Deutschland. 
                                                   Die
                                                      vornehmlichen
                                                      Zielgruppen des
                                                      Newsletters sind
                                                      bundesweite
                                                      Beratungsstellen
                                                      im Bereich
                                                      Existenzsicherungs-
                                                      und
                                                      Arbeitslosenrecht
                                                      sowie Migrations-
                                                      und
                                                      Schuldnerberatung,
                                                      aber auch Sozial-
                                                      und
                                                      Wohlfahrtsverbände,
                                                      Rechtsanwälte mit
                                                      den genannten
                                                      Schwerpunkten
                                                      sowie
                                                      Einrichtungen und
                                                      deren Betreuer in
                                                      der Jugend- und
                                                      Straffälligenhilfe,
Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser,
                                                      Wohnungslosenhilfe
                                                      und jegliche
                                                      Organisationen von
                                                      Betroffenen, die
                                                      sich gegen soziale
                                                      Ausgrenzung zur
                                                      Wehr setzen. Zu
                                                      den Empfängern
                                                      gehören zudem auch
                                                      eine Vielzahl von
                                                      Mitarbeitern in
                                                      Behörden und
                                                      Ministerien, MdBs,
                                                      MdLs, kritischen
                                                      Medien,
                                                      Fachbuchautoren
                                                      sowie sonstige
                                                      Stellen und
                                                      Institutionen, die
                                                      in diesem Bereich
                                                      arbeiten, ebenso
                                                      wie viele NGOs und
                                                      demokratische,
                                                      linke und
                                                      antifaschistische
                                                      Organisationen,
                                                      sowie eine
                                                      Vielzahl
                                                      interessierter
                                                      Einzelpersonen.  
                                                   Die
                                                      Erlöse aus den
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                                                      Finanzierung des
                                                      Vereins Tacheles
                                                      e.V.
                                                      (www.tacheles-sozialhilfe.de)
                                                      verwendet. 
                                                   Der
                                                      Werbeplatz kann
                                                      von Interessierten
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                                                      Verbreitung von
                                                      fachspezifischen
                                                      Infos gemietet
                                                      werden,
                                                      Konditionen und
                                                      Preise auf
                                                      Anfrage. Kontakt:
                                                      orga@harald-thome.de      
                                                    
                                                   Telefonische
                                                    Rücksprache:
                                                    01575-79 20 879 | 
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                                          8.
                                              Nächste SGB II -
                                              Grundlagenseminare  
 Dann
                                            möchte auf meine nächsten
                                            Grundlagenseminare
                                            hinweisen, diese finden
                                            statt:    
                                            am  20./21. Feb.
                                                in Dresden am  20./21. März
                                                in Leipzig am  03./04.
                                                April  in München
                                            am  10./11.
                                                April  in Berlinam  18./19.
                                                April  in Frankfurt
                                            am  23./24.
                                                Mai  in Wuppertal  
                                            am  29./30. Mai
                                                in Augsburg  am  21./22.
                                                Juni in Erfurt   am  24./25.
                                                Juli in Berlinam  02./03.
                                                Aug. in Wuppertalam  07./08.
                                                Aug. in Bremenam  09./10.
                                                Aug. in Hannoveram  17./18.
                                                Aug.  in Koblenzam  21./22.
                                                Aug.  in Dresden 
                                                 Die
                                            Änderungen durch das „9. SGB
II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen
                                            selbstverständlich in die
                                            Fortbildungen ein.
                                           Die
                                            Beschreibung,
                                            Ausschreibungstext und
                                            Anmeldung sowie weitere
                                            Details dazu sind hier zu
                                            finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
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                                          9.
                                              SGB II - Intensivseminare
                                              über 5 Tage in Wuppertal
                                              und Berlin  
 Im
                                            nächsten Jahr werde ich zwei
                                            SGB II – Intensivseminare
                                            über je 5 Tage anbieten,
                                            diese gibt es 
 
                                            vom 15. - 19.
                                                Mai in Wuppertal vom 18. – 22.
                                                Sept. in Berlin. Ausschreibung
                                            uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
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                                          10.
                                              SGB II-Vertiefungsseminar:
                                              SGB II-Berechnung und ALG
                                              II-Bescheide prüfen und
                                              verstehen  
 Diese
                                            Fortbildung biete ich
                                            nunmehr wieder an, dabei
                                            geht es um die SGB
                                            II-Berechnung in allen
                                            Feinheiten und um die
                                            Prüfung der SGB
                                            II-Bescheide, sowie die
                                            Erklärung, wo man hinschauen
                                            muss. Eingearbeitet werden
                                            selbstverständlich die
                                            Änderungen durch das sog.
                                            „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
 Sie findet statt
 
                                            am 29./30.
                                                  März in
                                                  Frankfurtam 14./15.
                                                  Aug. in Erfurt Ausschreibung
                                            und Anmeldung sowie weitere
                                            Details sind hier zu finden:
                                            www.harald-thome.de/intensivseminare.html | 
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                                          11.
                                              SGB II-Fachfortbildungen:
                                              Rechtshilfe gegen
                                              Aufrechnung,
                                              Ersatzansprüche und
                                              Rückforderung im SGB II  
 Dann
                                            möchte ich auf die
                                            Fortbildung „Rechtshilfe
                                            gegen Aufrechnung,
                                            Ersatzansprüche und
                                            Rückforderung im SGB II“
                                            hinweisen. In dieser
                                            Fortbildung wird die
                                            systematische, das
                                            Existenzminimum
                                            unterschreitende,
                                            Aufrechnungs-, Kürzungs- und
                                            Rückforderungspraxis der
                                            Jobcenter bearbeitet. Es
                                            wird geprüft, wann das Amt
                                            überhaupt aufrechnen darf,
                                            in welcher Höhe, wo
                                            unzulässige Eingriffe
                                            vorliegen und wie dagegen
                                            interveniert werden kann.
                                            Die Fortbildung ist ein
                                              MUSS von parteilicher
                                            Sozialberatung und allen
                                            anderen, die sich gegen
                                            systematisch rechtswidriges
                                            Aufrechnungshandling der
                                            Jobcenter zur Wehr setzen
                                            wollen.  Die
                                            FoBi findet statt:  
                                            am 26. April 
                                              in Hamburg am 13. Juni   in
                                              Frankfurt am 24. Aug.   in
                                                Leipzig   Ausschreibung,
                                            Details und Anmeldung sind
                                            hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
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                                      | 
                                          
                                          12.
                                              SGB
                                              II-Vertiefungsfortbildung:
                                              Sozialrechtliche Ansprüche
                                              für Schwangere,
                                              Alleinerziehende und
                                              Familien  
 In
                                            dieser eintägigen
                                            Vertiefungsfortbildung wird
                                            ein grundlegender Überblick
                                            über die sozialrechtlichen
                                            Leistungsansprüche von
                                            Schwangeren,
                                            Alleinerziehenden und
                                            Familien mit Kindern im SGB
                                            II gegeben. 
 Sie findet statt
 
                                            am 20. April
                                               in Wuppertal    am 23. Aug. 
                                              in Leipzig   Ausschreibung
                                            und Anmeldung sowie weitere
                                            Details sind hier zu
                                            finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
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                                          13.
                                              SGB II-Fachfortbildungen:
                                              Wichtiges und Neues aus
                                              dem SGB II für
                                              Kliniksozialdienste  
 Auf
                                            vielfachen Wunsch hin kann
                                            ich diese, speziell für
                                            Mitarbeiterinnen und
                                            Mitarbeiter aus
                                            Kliniksozialdiensten
                                            konzeptionierte Fortbildung,
                                            nunmehr 
 Sie findet statt
 
                                            am 21. April  in
                                                Wuppertal   Details
                                            und Anmeldung sind hier zu
                                            finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 
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                                          15.
                                              Fortbildung: Wichtiges und
                                              Neues aus dem SGB II für
                                              Frauenhäuser und
                                              begleitende Dienste  
 Diese
                                            Fortbildung biete ich  wieder
                                            an.   
 Diese Spezialfortbildung ist
                                            speziell für
                                            Mitarbeiterinnen von
                                            Frauenhäusern und
                                            angedockten Diensten. Dort
                                            werden die SGB II/SGB XII
                                            relevanten Fragen
                                            bearbeitet. Die Fortbildung
                                            wird den Mitarbeiterinnen
                                            hinterher deutlich mehr
                                            Rechtssicherheit geben im
                                            Umgang mit den Rechten der
                                            Klienten und natürlich mit
                                            den Ämtern. Ausschreibung,
                                            Details und Anmeldung sind
                                            hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
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                                          16.
                                              Grundlagenseminar
                                              Sozialhilfe: Leistungen
                                              nach dem SGB XII und
                                              angrenzender Rechtsgebiete
                                              am 9./10. März in
                                              Frankfurt/M, am 3./4.
                                              April in Wuppertal, am
                                              3./4. Mai in
                                              Hamburg-Harburg und am
                                              13./14. Juni in Berlin 
 Unter
                                            Berücksichtigung aktueller
                                            Rechtsprechung und
                                            Gesetzesänderungen stellt
                                            mein Kollege Frank Jäger die
                                            Grundlagen der Hilfe zum
                                            Lebensunterhalt, der
                                            Grundsicherung im Alter und
                                            der „Sozialhilfe in
                                            unterschiedlichen
                                            Lebenslagen“ systematisch
                                            dar. Die zweitägige
                                            Fortbildung vermittelt einen
                                            Überblick und Basiswissen
                                            über das Leistungsrecht
                                            sowie Kenntnisse bei der
                                            Berücksichtigung von
                                            Einkommen/Vermögen, beim
                                            Unterhaltsrückgriff
                                            gegenüber Angehörigen sowie
                                            Kostenersatz. Änderungen
                                            durch das
                                            Regelbedarfsermittlungsgesetz,
                                            das Bundesteilhabegesetz und
                                            das Pflegestärkungsgesetz II
                                            + III werden hierbei
                                            berücksichtigt.
                                           Das
                                            Seminar lässt Raum für
                                            fachlichen Austausch und
                                            liefert wichtige Tipps für
                                            die praktische Arbeit von
                                            Sozialarbeiter/innen,
                                            Berater/innen sachverwandter
                                            sozialer Dienste,
                                            Mitarbeiter/innen der
                                            sozialen Arbeit,
                                            Berufsbetreuer/innen sowie
                                            Rechtsanwältinnen und
                                            -anwälte.
                                           Infos
                                            und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
                                           | 
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                                      | 
                                          
                                          17.
                                              Fachseminar: Kosten der
                                              Unterkunft und Heizung,
                                              Wohnraumsicherung nach dem
                                              SGB II/SGB XII am 5. März
                                              in Wuppertal, am 1. Juni
                                              in Hamburg-Harburg und am
                                              12. Juni in Berlin 
 Im
                                            Rahmen des Tagesseminars
                                            gibt Frank Jäger einen
                                            grundlegenden Überblick über
                                            die Leistungen für
                                            Unterkunft, Heizung und
                                            Warmwasserbereitung, die
                                            Frage der Angemessenheit
                                            dieser Leistungen, die
                                            Voraussetzungen für einen
                                            Umzug und die Problemlagen,
                                            die mit dem Wohnungswechsel
                                            verbunden sind. Außerdem
                                            befasst sich das Seminar mit
                                            dem kommunalen Satzungsrecht
                                            nach § 22a SGB II.
                                           Unter
                                            Berücksichtigung aktueller
                                            Gesetzesänderungen und
                                            Rechtsprechung erhalten die
                                            Teilnehmenden umfassenden
                                            Einblick in die Rechtslage,
                                            die Gewährungspraxis der
                                            Behörden sowie wichtige
                                            Tipps, um Rechtsansprüche im
                                            Sinne von
                                            Leistungsbeziehenden
                                            durchzusetzen.
                                           Infos
                                            und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1  | 
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                                          Das
                                            war es dann wieder mal für
                                            heute.
 Mit besten und kollegialen
                                            Grüßen
 Harald
                                            Thomé | 
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