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      Hier:
        http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
        
        Gutachten:
        http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
        
        Ihr Fazit:
        
        Fazit: Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische
        Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen
        anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich
        verfassungsrechtlich schuldet. Das ist steil. Man kann dieses
        Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen
        Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe
        Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen
        Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu
        können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine
        Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den
        Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist,
        wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in
        München.
        
        
       
      -- 
Claudius Voigt
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