Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Thu, 26 Jan 2017 17:45:12 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt@ggua.de> An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] SG Hamburg: § 2 AsylbLG auch während Ausbildung (Anwendung der Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) Liebe Kolleg*innen, hier eine Eilentscheidung des SG Hamburg, in dem die Erbringung von Leistungen nach § 2 AsylbLG im Rahmen der Härtefallregelung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII an einen geduldeten Auszubildenden angeordnet wurden. Er befindet sich in einer außerbetrieblichen Ausbildung ist und damit mit Duldung von BAB ausgeschlossen - BAB gibt es gem. § 59 Abs. 2 SGB III für Geduldete nämlich nur in betrieblichen Ausbildungen. SG Hamburg, Beschluss vom 7. September 2016; S 28 AY 56/16 ER - https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187318 /"Der vorliegende Sachverhalt stellt sich damit als außergewöhnlich dar, denn der Antragsteller steht bei fehlender Bewilligung von Leistungen durch die Antragsgegnerin vor der Schwierigkeit, seine trotz Ausbildungsvergütung vorhandene Bedarfslücke zu schließen. Es handelt sich dabei aber gerade nicht um das typische Problem aller Auszubildenden, die eine nicht bedarfsdeckende Ausbildungsförderung erhalten, weil der Antragsteller im Hinblick auf seinen aufenthaltsrechtlichen Status, der ihm aufgrund der lediglich erteilten Duldung, mit Ausnahme der begonnenen Berufsausbildung, eine Erwerbstätigkeit und Arbeitsaufnahme nicht gestattet, ohne eine solche mögliche Nebenbeschäftigung aus eigener Kraft gerade nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt allein von der Ausbildungsvergütung von Euro 338,- monatlich zu bestreiten. Dies hätte damit absehbar zur Folge, dass er die Berufsausbildung ggfs. abbrechen müsste, um dann allerdings wieder volle Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylblG zu beanspruchen, solange sein aufenthaltsrechtlicher Status dies zulässt. Demensprechend sieht die Weisungslage der Antragsgegnerin auch vor, einen Härtefall ggfs. anzunehmen, bei Personen, für deren soziale Integration bereits öffentliche Mittel aufgewandt wurden, wenn die Verweigerung einer Hilfe zum Lebensunterhalt zum Zwecke der Ausbildung dem mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgten Ziel zuwiderliefe (vgl. Konkretisierung zu § //22 <http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/22.html>//SGB XII vom 01.01.2005 (Gz.: SI 24/111.20-3-1-13 – http://www.hamburg.de/basfi/kr-sgbxii-kap02-22/). Hierbei ist zu auch berücksichtigen, dass es sich bei dem Antragsteller um einen ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtling handelt, welcher im Jahre 2013 nach Deutschland eingereist ist, hier bereits die Schule mit einem Hauptschulabschluss erfolgreich absolviert hat und die jetzt begonnene Berufsausbildung damit für den Antragsteller einen entscheidenden weiteren Meilenstein zur auch allgemeinpolitisch wünschenswerten Integration darstellt, welche durch die Nichtbewilligung der beantragten Leistungen in jedem Maß gefährdet erscheint, so dass im Ergebnis die Annahme eines Härtefalles i.S. des § //22 <http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/22.html>//Abs. 1 Satz 2 SGB XII gerechtfertigt erscheint."/ -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/ --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland