Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,
            sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
            sehr geehrter Herr Minister Remmel,
            
            schon am kommenden Freitag 16.12.2016 soll der Bundesrat
            über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig
            abstimmen (
BR-Drs
              713/16).
            
            Die Vorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der
            AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in
            Gemeinschaftsunterkünften würden quasi "zwangsverpartnert"
            und sollen mit dieser Begründung nur noch 90 % des
            Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die
            eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende
            Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere
            Infos zum GE siehe 
hier.
            
            Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau
            des ALG II bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein
            Alleinstehender in einer Unterkunft mit Selbstversorgung nur
            noch 299 Euro/Monat, der Alg 2 Regelsatz beträgt ab 1.7.2017
            hingegen 409 Euro/Monat. Auch die 
Taschengeldsätze
            bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl.
            zur Kürzungshistorie auch das PDF anbei.
            
            Die sachlich mit einem realen Minderbedarf aus einen
            gemeinsamen Wirtschaften einander fremder Menschen nicht
            wirklich begründbare Gesetzesvorlage widerspricht u.E. klar
            dem 
Urteil
              des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG,
            wonach 
"die Menschenwürde migrationspolitisch nicht
              relativierbar" ist, das menschenwürdige
            Existenzminimum für Deutsche und Ausländer gleichermaßen
            sicherzustellen ist, und migrationspolitsiche motivierte
            Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind. 
            
            Demgemäß argumentiert auch der AS-Ausschuss im Bundesrat: 
"Die
                spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für
                Leistungsbezieher/innen in Gemeinschaftsunterbringung,
                die nicht in einer Paarbeziehung leben, basiert auf
                sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist
                aufzuheben."
            
            Statt der vom BVerfG geforderten Angleichung des
            Leistungsniveaus im AsylbLG an das Alg 2 zu entsprechen,
            wird mit der geplanten Verschärfung des AsylbLG erneut der
            Weg beschritten, die Leistungen  aus migrationspolitischen
            Gründen (Abschreckung) zu kürzen. Letztlich kann eine
            diskriminierungsfreie und verfassungskonforme
            Leistungsgewährung für Flüchtlinge u.E. aber nur in der Form
            erfolgen, dass das AsylbLG ganz abgeschafft wird und
            Flüchtlinge in das SGB eingegliedert werden. Dies wäre auch
            im Interesse einer frühzeitigen gesellschaftlichen Teilhabe.
            
            
            Der Flüchtlingsrat möchte Sie daher hiermit dringend bitten,
            sich dafür einzusetzen, dass ebenso wie Berlin auch NRW
            diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen wird. 
            
            Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar. 
            
            Beste Grüße
            
            Georg Classen 
            
            Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin 
            Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763 
            
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            http://www.fluechtlingsrat-berlin.de