(Siehe angehängte Datei: 20160112_ngs_Arbeitshilfe
              Praktika Gesamttext mit Tabelle 1.1.pdf)
              (Siehe angehängte Datei: 20160113_ngs_Arbeitshilfe
              Praktika Tabelle 1.0.pdf)
            
             
              Liebe Kollegen/innen, sehr geehrte Damen und Herren, 
              
              bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen werden
              zunehmend Praktika und andere betriebliche
                Tätigkeiten/Maßnahmen als Instrumente genutzt. Sie
              können zur Erstorientierung dienen, zum  Kennenlernen
              bestimmter Branchen und der Betriebsabläufe, sowie zur
              Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähig-keiten.
              Darüber hinaus können sie ein erster Schritt auf dem Weg
              in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, Bestandteile
              einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums
              sein. Auch Förderangebote anderer öffentlich geförderter
              Programme, wie das ESF-BAMF-Programm, und Maßnahmen der
              Arbeitsverwaltung können betriebliche Phasen beinhalten.
              Manchmal geht es aber auch nur um die Ableistung eines 
              Freiwilligendienstes oder um die Hospitation in einem
              Betrieb. Flüchtlinge, die zur Lebensunterhaltssicherung
              Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG
              beziehen, können darüber hinaus zur Wahrnehmung von
              Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. 
              
              Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer
              Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis ein Praktikum oder
              eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme
              aufnehmen, stellen sich in der Regel folgende Fragen:
              
              
                -   Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt? 
 
-   Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung
                  der Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
-   Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine
                  sonstige Vergütung gezahlt werden?
-   Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
-   Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und
                  lohnsteuerpflichtig?
-   Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert? 
              Diese Fragen sind für die unterschiedlichen
              Tätigkeitsformen nicht einheitlich zu beantworten. Um in
              diesem komplexen Feld den Überblick zu behalten, bzw.
              diesen überhaupt erst einmal zu bekommen, hat der
              Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. eine Arbeitshilfe
              erstellt.   
                
              In der Arbeitshilfe werden verschiedene
                Praktikumsarten und sonstige Tätigkeiten definiert und
                ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen
                beschrieben (Teil 1). Ausgangspunkte sind die oben
              genannten Fragestellungen. 
               
              Ergänzend wird auf die Rahmenbedingungen für 
                Arbeitsverhältnisse und Berufsausbildungen (Teil 2)
              sowie auf die u.a. strafrechtlichen Folgen der
                Nichtbeachtung der Rahmenbedingungen (Teil 3) 
              eingegangen.
               
              Um Beratungsstellen, Arbeitsverwaltung oder auch
              Unternehmen im Dickicht der verschiedenen Regelungen einen
              ersten Ansatz zu bieten und die jeweiligen
              Rahmenbedingungen in diesem komplexen Feld übersichtlich
              und nachvollziehbar darzustellen, wurde im Anhang eine Tabelle
              erstellt, die die  Ergebnisse der einzelnen
              Erörterungen zusammenfasst. Im vorliegenden pdf-Format ist
              die Tabelle jeweils mit den Gliederungspunkten
                im Text verlinkt, so dass ein aufwendiges Suchen
              der einzelnen Abschnitte nicht erforderlich ist,
              sondern durch Anklicken der roten Gliederungspunkte 
              eine automatische Weiterleitung in die jeweilige
                Textstelle erfolgt. 
               
              Es empfiehlt sich, zunächst die ausdruckbare Tabelle zum
              Ausgangspunkt der jeweiligen Sachklärung zu machen und sie
              als Wegweiser für eine weiterführende Beratung zu
              nutzen.     
               
              Um sicherzustellen, dass den Leser/innen bei einer
              Weiterleitung aus der Tabelle in die Textstellen stets
              alle für diesen konkreten Punkt relevanten Informationen
              zur Verfügung stehen, wurde auf Querverweise innerhalb der
              Texte vollständig verzichtet. Beim Lesen des Gesamttextes
              kommt es deshalb häufig und unvermeidbar zu
              Wiederholungen.
               
              Wir hoffen, mit dieser Arbeitshilfe Bemühungen von
              Arbeitsverwaltung, Unter-nehmen und Beratungsstellen bei
              der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unterstützen
              zu können.    
               
              Herzliche Grüße!
              
              Norbert Grehl-Schmitt
              Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
              Mandant 504
              Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
              tel.: +49(0)541-34978-161
              Fax: +49(0)541-34978-4161
              Mobil: +49(0)173-3909258
           
         
      
      
      -- 
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net 
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. 
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen -
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