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September 2016

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Fw: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Ausschreibung von vier Beraterstellen bei Faire Mobilität
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Thu, 7 Jan 2016 08:17:10 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Ausschreibung von vier Beraterstellen bei Faire Mobilität -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [infos_FaireMob] Ausschreibung von vier Beraterstellen bei Faire Mobilität Datum: Wed, 6 Jan 2016 15:38:35 +0000 Von: John.BfW(a)dgb.de An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de Liebe Kolleginnen und Kollegen, Faire Mobilität hat verschiedene Branchenschwerpunkte. Einer davon liegt in der Fleischindustrie. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) und dem DGB-Bundesvorstand werden wir in diesem Jahr den Schwerpunkt „Fleischindustrie“ akzentuieren. Dazu suchen wir _zwei zusätzliche Berater/innen für den Standort Dortmund_ (Polnisch/Deutsch und Ungarisch/Deutsch oder Rumänisch/Deutsch) zum 15. Februar und _zwei zusätzliche Berater/innen für den Standort Oldenburg_ (Polnisch/Deutsch und Rumänisch/Deutsch) zum 1. März. An beiden Standorten werden wir unsere bestehende Kooperation mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausbauen. In Oldenburg kooperieren wir mit der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte bei Arbeit und Leben Niedersachsen Nord. Im Anhang findet ihr die vier Ausschreibungen mit der Bitte sie an Interessierte weiterzuleiten. Viele Grüße: Dominique John --------- Dominique John DGB-Projekt "Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ Projektleiter bei DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg Keithstr. 1 - 3 10787 Berlin Telefon: 030.21240540 Fax: 030.21240 599 Mobil: 0160.796 723 2 E-Mail: john.bfw(a)dgb.de <mailto:john.bfw@dgb.de> www.faire-mobilitaet.de Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit:  bfw – Unternehmen für Bildung EVW - Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen PCG - PROJECT CONSULT GmbH   -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: SGB Leistungen für Unionsbürger/-innen - Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle Arbeitshilfe
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Sat, 19 Dec 2015 13:41:55 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: SGB Leistungen für Unionsbürger/-innen - Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle Arbeitshilfe -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: SGB Leistungen für Unionsbürger/-innen - Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle Arbeitshilfe Datum: Fri, 18 Dec 2015 14:57:07 +0100 Von: Claudia Karstens <mgs(a)paritaet.org> Verteiler: AK Migration, Fachgespräch EU-Zuwanderung 2013+2014, JMD Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer unser vorangegangener Fachgespräche zum Thema EU-Zuwanderung, nachdem der EuGH in den Fällen Dano und Alimanovic den Leistungsausschluss im SGB II für mit dem Europarecht vereinbar erklärt hat und das Bundessozialgericht dann das deutsche Verfassungsrecht herangezogen hat und aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums einen Anspruch auf SGB XII Leistungen zugebilligt hat, tritt das Sozialgericht Berlin nun in offenen Widerspruch zum BSG (siehe beigefügte Datei). Das Thema wird uns also noch eine Weile begleiten bis möglicherweise das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird. Claudius Voigt hat dankenswerterweise für den Paritätischen im Anschluss an die BSG Rechtsprechung einer weitere kleinere Arbeitshilfe erstellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können: http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=14… Die Arbeitshilfe und weitere Informationen zum Thema "EU-Zuwanderung" stehen auf unserer Homepage Migration zur Verfügung: http://www.migration.paritaet.org/themen/schwerpunktthemen/eu-zuwanderung/ Mit besten Grüßen und guten Wünschen für die bevorstehende Weihnachtszeit Claudia Karstens Referentin für Migrationssozialarbeit und Jugendsozialarbeit Abteilung Migration und Internationale Kooperation Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Telefon: 030 24636-406 Telefax: 030 24636-140 E-Mail: mgs(a)paritaet.org frauenkurse(a)paritaet.org http://www.paritaet.org <http://www.paritaet.org/> http://www.facebook.de/paritaet http://www.twitter.com/paritaet https://www.youtube.com/dieparitaeter http://www.migration.paritaet.org <http://www.migration.paritaet.org/> -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung in den Kosovo
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Wed, 16 Dec 2015 15:41:53 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung in den Kosovo -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [Flucht] Sammelabschiebung in den Kosovo Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:35:24 +0100 Von: Flüchtlingsrat Niedersachsen <praktikum(a)nds-fluerat.org> An: fluechtlingsraete(a)asyl.org, Flüchtlingsrat Niedersachsen <nds(a)nds-fluerat.org>, flucht(a)asyl.org Liebe Kolleg*innen, uns liegen Informationen vor, dass diesen Freitag den 18.12.2015 eine Sammelabschiebung vom Flughafen Düsseldorf in den Kosovo stattfinden soll. Mehr Details sind uns leider nicht bekannt. Viele Grüße. _______________________________________________ flucht mailing list flucht(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/flucht -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: Fwd: [Verfahrensberatung] WG: 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:17:34 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Fwd: [Verfahrensberatung] WG: 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [Verfahrensberatung] WG: 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen Datum: Fri, 11 Dec 2015 12:56:33 +0000 Von: Asboe, Karin <K.Asboe(a)diakonie-rwl.de> An: verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de <verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de> *An den* *Facharbeitskreis Verfahrensberatung* Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtige Hinweise zur Beratung von Asylsuchenden aus Westbalkanstaaten gibt mein Kollege Jürgen Blechinger aus Baden Württemberg, die ich gerne an euch weiterleite. freundlichen Grüßen Karin Asboe Verbandsübergreifende fachliche Begleitung der Verfahrensberatung Referentin Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Lenaustraße 41 / D-40470 Düsseldorf Telefon: +49 211 6398-322 / Telefax: +49 211 6398-299 k.asboe(a)diakonie-rwl.de <mailto:k.asboe@diakonie-rwl.de>/ www.diakonie-rwl.de <http://www.diakonie-rwl.de/> *Von:*Juergen.Blechinger@ekiba.de <mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>[<mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de] *Gesendet:* Mittwoch, 9. Dezember 2015 20:39 *Betreff:* 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei nochmals der Aushang für Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum zum Aushängen in den Unterkünften mit den wichtigsten Infos kurz und verständlich erklärt. Der Aushang kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Beachten Sie, die neue Regelung vom August 2015 in § 11 AufenthG, nachdem im Fall der Ablehnung als "OU" bei den "sicheren" Herkunftsländern eine Sperrwirkung zur Folge hat. Von daher ist eine Ausreise wichtig, bevor die Entscheidung des BAMF ergangen ist. Anbei auch noch meine Hinweise über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu Ausbildungszwecken und Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen zu können. Betroffene benötigen die Zustimmung der ZAV für ein Visum (denkbar auch in Form der sog. Vorabzustimmung , siehe § 36 III BeschV) und dann den Termin bei der Visastelle. Eine "Garantie" für die Möglichkeit der Wiedereinreise gibt es oft nicht (außer wenn es zeitlich möglich ist, schon vorab die ZAV-Zustimmung zu bekommen und das Verfahren mit der ALB hier und der Visastelle abzusprec hen). Aber wer hier im Asylverfahren bleibt, das dass schief geht, verbaut sich möglicherweise die Wiedereinreisemöglichkeit, gerade wegen dem Problem der Sperrwirkung und auch der Regelung in § 26 II BeschV mit dem Leistungsbezug in den letzten 2 Jahren und der Rückausnahme (siehe unten); dies wiederum gilt für die Fälle, die nicht schon aus anderen Gründen ein Visum/AE bekommen können, allerdings wäre es hier auch ein großes Problem, wenn man sich eine Sperrwirkung einhandelt (siehe § 11 AufenthG). Viele Grüße Jürgen Blechinger Betreff: Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen ------------------------------------------------------------------------ *An die LRK Hilfen für Flüchtlinge* Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diejenigen, die es über die Liste von Jürgen Blechinger noch erreicht hat: Hier der Aushang in 6 Sprachen für die neue Möglichkeit für Asylantragsteller aus den West-Balkanländern, ein erleichtertes Arbeitsvisum zu bekommen bei Rücknahme des Asylantrags (der nach 1.01.2015 und vor 24.10.2015 gestellt wurde) und „unverzügliche Ausreise“ nach Kenntnis der Regelung nach dem neuen § 26 Abs.2 BeschVO: /(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Satz 3 gilt nicht für Antragsteller, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen./ Wir sind auch an Rückmeldungen interessiert, inwiefern das Visumsverfahren bei den deutschen Botschaften wirklich funktioniert. Ein Statuswechsel in legale Arbeitsmigration direkt von Deutschland aus wäre wünschenswert gewesen. In Schweden gibt es bisher die Möglichkeit, sogar nach Ablehnung den Status zu wechseln, wenn zum Zeitpunkt der Ablehnung bereits gearbeitet wurde und der Arbeitgeber Weiterbeschäftigung zusichert. Herzliche Grüße, Katharina Stamm Migrationsspezifische Rechtsfragen und Internationale Migration / Migration Law Zentrum Migration und Soziales / Centre for Migration and Social Issues Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. ------------------------------------------------------------------------ <https://www.avast.com/antivirus> Diese E-Mail ist frei von Viren und Malware, denn der avast! Antivirus <https://www.avast.com/antivirus> Schutz ist aktiv. -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: VG Osnabrück: Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Mon, 14 Dec 2015 16:38:08 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: VG Osnabrück: Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: VG Osnabrück: Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich Datum: Mon, 14 Dec 2015 15:26:54 +0100 Von: Willy Voigt <willy.voigt(a)koeln.de> An: Willy Voigt(a)koeln.de <willy.voigt(a)koeln.de> VG Osnabrück, Urt. v. 10.12.2015 - 4 A 253/14 - nicht rechtskräftig (Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.) * **Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich* OSNABRÜCK. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat der Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen auf Ausbildungsförderungsleistungen mit Urteil vom 10.12.2015 stattgegeben. Die Klägerin habe teils aufgrund europarechtlicher Vorschriften, teils aus dem aktuellen nationalen Recht, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), einen Anspruch darauf. Die Ende 2013 in die Bundesrepublik eingereiste Klägerin nahm Anfang Oktober 2014 ein Studium an der Universität Osnabrück (Beklagte) auf, für das sie im September 2014 Leistungen nach dem BAföG beantragte. Diesen Antrag lehnte das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der Beklagten ab, weil die für einen EU-Bürger erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für BAföG-Leistungen nicht gegeben seien. Die Klägerin war seit Juli 2014 als Fitnesstrainerin bei einem Fitnessstudio angestellt. In dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag hatte sie mit ihrem Arbeitgeber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 11 Stunden sowie eine Vergütung von 8,00 € pro Stunde vereinbart. Außerdem garantierte ihr der Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch sowie eine Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit. Nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar 2015 hat sich die Klägerin mit einem eigenen Tanzstudio selbständig gemacht. Laut Urteilsbegründung ergebe sich der Anspruch der Klägerin für den Bewilligungszeitraum vor dem 01.01.2015 aus der unmittelbaren Anwendung der so genannten EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die die Bundesrepublik versäumt habe, rechtzeitig umzusetzen. Die maßgebliche Bestimmung der Richtlinie sehe vor, dass ein Unionsbürger, der eine Ausbildung absolviere und daneben ein Arbeitsverhältnis bekleide oder selbständig tätig sei, eine Ausbildungsförderung wie einem deutschen Staatsangehörigen zu gewähren sei. Bei der Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft folgte das Gericht nicht den Vorgaben eines ministeriellen Erlasses aus dem Jahr 2015, wonach eine EU-Arbeitnehmereigenschaft im Zeitpunkt der erstmaligen BAföG-Antragstellung nur bei einer Tätigkeit mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 12 Stunden im Monatsdurchschnitt und einer Dauer von mindestens 10 Wochen seit BAföG-Antragstellung bestehe. Vielmehr genüge der von der Klägerin vorgelegte Arbeitsvertrag den Anforderungen einer EU-Arbeitnehmereigenschaft. Für den nachfolgenden Zeitraum ergebe sich der Anspruch der Klägerin aus dem BAföG in der aktuellen Fassung, wonach Unionsbürger dann persönlich anspruchsberechtigt seien, wenn sie, wie die Klägerin, als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig seien. Das Urteil (4 A 253/14) ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Presseinformation 24/2015 vom 14.12.2015 - http://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?n… -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] LSG NRW: Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II trotz Wohnsitzauflage
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Sat, 12 Dec 2015 23:18:36 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] LSG NRW: Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II trotz Wohnsitzauflage LSG NRW, Beschluss vom 13.5.2015 (L 12 AS 573/15 B ER u. L 12 AS 574/15 B); https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177762&s0=… Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II trotz Wohnsitzauflage für einen anderen Aufenthaltsort für Person mit AE § 25 Abs. 2, 2. Alt. (subsidiärer Schutz). "Die Nebenbestimmung des Aufenthaltstitels - für die weitere Prüfung unterstellt, eine solche Nebenbestimmung sei dem Grunde nach zulässig - ist nicht wirksam. Denn die Nebenbestimmung ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, der isoliert anfechtbar ist. Der erfolgte Widerspruch gegen den Bescheid vom 02.02.2015 der Stadt M im Hinblick auf die Nebenbestimmung "Wohnsitznahme Sachsen" hat eine aufschiebende Wirkung zur Folge. (...) Dessen Zuständigkeit für Leistungen nach dem SGB II an die Antragstellerin ergibt sich aus § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Sätze 1, 2 und 4 SGB II. Nach dieser Vorschrift ist örtlich zuständig die Agentur für Arbeit bzw. der kommunale Träger, in dessen Gebiet die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe, wobei im Zweifel auf den tatsächlichen Aufenthalt abzustellen sei, § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> S. 4 SGB II. Auch im Rahmen von § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> SGB II ist der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30 <http://dejure.org/gesetze/SGB_I/30.html> Abs. 3 Satz 2 SGB I (einheitlich) zu bestimmen. Nach dieser Bestimmung hat die Antragstellerin nicht nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sondern auch in E, also im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners, begründet. Denn sie lebt dort mit ihrem religiös angetrauten Ehemann in der L Straße, E. Sie erwarten ihr gemeinsames Kind. Die Antragstellerin hat auch den Willen, sich dort dauerhaft niederzulassen. Die örtliche Zuständigkeit knüpft allein an den gewöhnlichen Aufenthalt an, ohne dass es auch hier auf den möglicherweise ordnungsrechtlichen Verstoß gegen die Wohnsitzauflage ankommt (vgl. Aubel, in: jurisPK-SGB II, 4. Auflage 2015, § 36 Rn. 15 und 18 m. w. N.). Selbst wenn man aber davon ausgehen sollte, dass es an einem gewöhnlichen Aufenthalt fehle, weil die Ausländerbehörde gegebenenfalls berechtigt sei, den Wohnsitz der Antragstellerin zwangsweise nach Sachsen zu verlegen, also nicht zu erwarten ist, dass die Antragstellerin sich dauerhaft in E aufhält, so ist der Antragsgegner jedenfalls nach § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Satz 4 SGB II zuständig, denn die Antragstellerin hält sich tatsächlich in E auf und das im Übrigen wohl berechtigt, denn es ist allein die Wohnsitznahme, nicht aber der Aufenthalt, auf Sachsen beschränkt. Aus diesen genannten bereits durchgreifenden Gründen im Hinblick auf das Vorliegen des Anordnungsanspruchs, verzichtet der Senat auf eine Folgenabwägung, die hier auch zugunsten der Antragstellerin ausgehen müsse. Denn sie ist nicht in der Lage, "einfach" - wie es die 1. Instanz im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses ausführt - ihren Wohnsitz, zurückzuverlegen. Die Antragstellerin ist bereits seit 16.08.2014 in E gemeldet. Ihre Wohnung in M gab sie zum 31.10.2014 auf. Sie erwartet mit ihrem religiös angetrauten Ehemann im August dieses Jahres ihr gemeinsames Kind." -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Stellenausschreibung | Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle in Dortmund gesucht
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Tue, 15 Dec 2015 20:11:34 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Stellenausschreibung | Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle in Dortmund gesucht -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [infos_FaireMob] Stellenausschreibung | Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle in Dortmund gesucht Datum: Tue, 15 Dec 2015 14:49:20 +0000 Von: Weber.bfw(a)dgb.de An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de Wir suchen vorbehaltlich einer Förderung durch das BMAS für das Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ (www.faire-mobiliaet.de) – in Kooperation mit dem DGB-Bundesvorstand in Dortmund eine/n *Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle.* Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Aufbau von Beratungsstellen und inhaltliche Betreuung von Mitarbeiter/innen • Bundesweite Vernetzung von Schwerpunktberatungsstellen „Fleischindustrie“ untereinander und mit relevanten Akteuren • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie“ • Inhaltliche Unterstützung der lokalen Beratungsstellen bei Fallkonstellationen von bundesweiter Relevanz • Entwicklung von Materialien zur Beratung und zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit Notwendige Einstellungsvoraussetzungen: • Abgeschlossenes Studium der Rechts- und/oder Sozialwissenschaften • Nachgewiesene Erfahrung in Beratung und/oder Coaching • Fundierte Kenntnisse in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen sowie Betr.-VG • Kenntnisse bezogen auf Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienst-leistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie zusammenhängende ausländerrechtliche Fragen wie z.B. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht • Kenntnisse bezogen auf die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie • Sicheres kommunikatives Auftreten • Teamfähigkeit, Belastbarkeit • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten Von Vorteil sind: • Sprachkenntnisse in Englisch, Rumänisch und/oder Ungarisch • Erfahrungen mit und Kenntnisse über die Gewerkschafts-landschaft in Deutschland Ihr Dienstort ist Dortmund. Ihre räumliche Orientierung ist das gesamte Bundesgebiet mit den Schwerpunkten Oldenburg/Weser-Ems, Ostwestfalen-Münsterland und Schleswig-Holstein. Es erwartet Sie eine interessante und vielfältige Tätigkeit in einem bundesländerübergreifenden Projekt. Die nach TVöD 12 eingruppierte Stelle ist (vorbehaltlich der Förderung durch das BMAS) zunächst bis zum 31. Dezember 2016 (Ende des Förderzeitraums) befristet. Eine Verlängerung des Projekts wird angestrebt. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst per Mail mit dem frühestmöglichen Eintrittstermin bis spätestens zum 07. Januar 2016 an weber.bfw(a)dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de> DGB Projekt „Faire Mobilität“ Franzisca Weber Keithstr. 1-3 10787 Berlin Tel. 030-21240-541 Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Stellenausschreibung online unter http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs <http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs> Mit besten Grüßen Franzisca Weber ** *DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“* bei DGB Bezirk Berlin-Brandenburg Keithstr. 1-3 10787 Berlin Telefon: 030-21240-541 Fax: 030-21240-599 E-Mail:weber.bfw@dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de> www.faire-mobilitaet.de <http://www.faire-mobilitaet.de/> _Faire Mobilität auf Facebook! <http://www.facebook.com/pages/Faire-Mobilit%C3%A4t/229246113945024>_ Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit: bfw – Unternehmen für Bildung EVW – Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen PCG – PROJECT CONSULT GmbH -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). 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Fw: [liste-muensterland] Bernd Eckhardt: Entscheidungen des BSG zum Sozialleistungsandpruch für Unionsbürger*innen
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Tue, 8 Dec 2015 14:11:28 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Bernd Eckhardt: Entscheidungen des BSG zum Sozialleistungsandpruch für Unionsbürger*innen Liebe Kolleg*innen, der Kollege Bernd Eckhardt aus Nürnberg hat eine sehr hilfreiche und ausführliche Zusammenfassung und Ausblick zu den Bundessozialgerichts-Entscheidungen zum SGB-XII-Anspruch für Unionsbürger*innen erstellt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/7-15_Sozialrecht-justament-7… -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860
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Fw: [liste-muensterland] Neue Verwaltungsvorschriften zum FreizügG
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Mon, 7 Dec 2015 11:57:33 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Neue Verwaltungsvorschriften zum FreizügG Liebe Kolleg*innen, die Bundesregierung hat neue Verwaltungsvorschriften zum FreizügG veröffentlicht. Für ihr Inkrafttreten muss der Bundesrat noch zustimmen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0535-15.pdf -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860
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Fw: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 34/2015 vom 05.12.2015
by Martin Kesztyüs 20 Sep '16

20 Sep '16
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Sun, 6 Dec 2015 20:01:52 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de> An: liste-muensterland(a)asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 34/2015 vom 05.12.2015 -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Thomé Newsletter 34/2015 vom 05.12.2015 Datum: Sat, 5 Dec 2015 16:45:32 +0100 Von: newsletter(a)harald-thome.de An: voigt(a)ggua.de Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter. Dieser zu folgenden Themen: 1. Urteil des BSG zu Unionsbürgern ============================ Mal ein echt cooles Urteil, so möchte ich das Urteil vom BSG zusammenfassen. Das BSG stellt damit klar, dass die unsäglichen Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen, spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht. Im Detail: + wenn neben Arbeit, im nicht absolut geringfügigen Umfang, weitere Aufenthaltsgründe in Deutschland vorliegen, so beispielsweise ein Aufenthaltsrecht der Kinder durch Eingliederung in das Schulsystem und Durchführung einer Ausbildung, dann besteht ein SGB II Anspruch bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit. + Bürger aus EFA – Staaten (dies sind Bürger aller Staaten, die bereits vor dem Jahr 2004 der Europäischen Union angehört haben, außer Österreich und Finnland, sowie Estland, Malta, die Türkei, Island und Norwegen) haben einen regulären SGB XII – Leistungsanspruch ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland, wenn sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und dem Grunde nach von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen sind. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich erwerbsfähig sind, steht dem nicht entgegen. + Bei Nicht EFA – EU-Bürger muss bei einem SGB-II-Ausschluss im Rahmen des Ermessens über SGB-XII-Leistungen entschieden werden. Im Falle eines verfestigten Aufenthalts – über sechs Monate – ist dieses Ermessen jedoch aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG in dem Sinne auf null reduziert. Hier ist Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich erwerbsfähig sind, steht dem nicht entgegen. + Der früher beim Jobcenter gestellte und abgelehnte oder nicht bearbeitete SGB II - Antrag löst rückwirkend einen SGB XII – Anspruch aus. Dieser SGB XII-Anspruch ist rückwirkend bis max. Januar des jeweiligen Vorjahres geltend machbar. Das BSG stellt sich mit diesem Urteil gegen die absolut restriktive Leistungsverweigerungs-praxis des deutschen Gesetzgebers und des EuGH. Es bestätigt den vom BVerfG entwickelten unabdingbaren Gewährleistungsanspruch auf Existenzsicherung. Ich denke, dass dazu in absehbarer Zeit Arbeitshilfen für die existenzsichernde Beratung erstellt werden, in denen die Feinheiten der Aufenthaltsgründe im SGB II, die Rechtsprechung zur Arbeit im nicht ganz geringfügigen Umfang usw zusammengestellt werden. Jetzt geht es mir aber um drei Dinge: 1. Die vielen Unionsbürger die in Folge des EuGH Urteils vom 15.09. spätestens nach sechs Monaten des SGB II-Leistungsbezuges den SGB II-Anspruch verloren haben, diese haben jetzt alle einen SGB XII-Leistungsanspruch. Sie sollten nun alsbald zum Sozialamt gehen und Leistungen beantragen. Hierbei ist aber zu beachten, dass andere Vermögensgrenzen existieren, so 1.600 € für unter 60-Jährige, 2.600 € für über 60-Jährige, zzgl. 614 € für Ehegatten und 256 € jede weitere Person (§ 1 Abs. 1-Vo zu § 90 SGB XII), sowie dass kein Kfz geschützt ist. 2. Das BSG hat klargestellt, dass die behördliche Kenntnis der Notlage beim JC, also mit der Ablehnung der SGB II – Leistungen, im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII rückwirkend anspruchsbegründet für SGB XII-Leistungen ist. Diese sind erst ausgeschlossen mit Ablauf des Januar des Vorjahres (§ 118a SGB XII) oder, wenn kein Leistungsanspruch vorlag, durch Wegfall der Hilfebedürftigkeit. 3. Die explizit vom BSG hingewiesene Rückwirkung ist für Betroffene, aber auch Klinken oder Frauenhäuser wichtig, die so rückwirkend die Chance haben, ihre Leistungen noch zu erhalten. Im Zweifel wäre hier über die Einrichtungen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem BSG – Urteil ein sog. Nothelferantrag nach § 25 SGB XII von den Kliniken oder Frauenhäusern und etwaig weiteren Einrichtungen selbst zu stellen. Dazu folgende Links: Der Terminbericht des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geri… Bericht in der Welt dazu: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koenn… und die Kommunen bekommen kostenmäßig Panik aus der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastun… 2. Weihnachtsspenden an Tacheles ==================== Wer zum Ende des Jahres oder zu Weinachten Geld spenden möchte und noch einen Spendenempfänger sucht, könnte seinen Blick auch mal Richtung Tacheles wenden ….. Hier die Kontodaten: Tacheles e.V., IBAN: DE19 3305 0000 0000 9653 76, BIC: WUPSDE33XXX Bei Spenden ab 50 EUR und bei Nennung der Adresse, wird automatisch eine Spendenquittung übersandt. 3. Grüne: Kleine Anfrage zu Stromkosten armer Haushalte / Abfrage zur Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale ============================================= Nach den Stromkosten einkommensarmer Haushalte fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6741). Unter anderem fragen die Abgeordneten die Bundesregierung nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch und den durchschnittlichen Ausgaben für Strom dieser Haushalte. Außerdem soll die Bundesregierung erläutern, ob sie die im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Erstattung von Stromkosten für ausreichend hält. Ebenso wird die Bundesregierung darin gefragt, wie sie den Vorschlag von Tacheles e.V. zu einer zusätzlich zum Regelsatz, bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale einzuführen, bewertet. Die Anfrage gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/067/1806741.pdf Die Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1756/ 4. NAK: Rechtsvereinfachung im SGB II für Veränderungen zugunsten der Leistungsberechtigten nutzen! ========================================================================== Die Nationale Armutskonferenz regt Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um das 9. SGB II-ÄndG an. Näheres dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/15-11-20-nak-Stellungnahme-Rechtsver… 5. NAK zum Zweiten: Solidarität statt Konkurrenz! ======================================= Die NAK positioniert sich angesichts der EU-Zuwanderer und Flüchtlinge gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit und fordert von der Bundesregierung einen Katalog von Sofortmaßnahmen. Ein lesenswertes, wichtiges und unterstützungswertes Dokument, das es hier gibt: http://www.harald-thome.de/media/files/Solidarit-t-statt-Konkurrenz.pdf 6. Rechtsgutachten zur polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen ======================================================================= Dann möchte ich auf ein aktuelles Rechtsgutachten von RA. Karl-Heinz Ruder hinweisen, darin werden die Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger thematisiert. Angesichts vieler obdachloser Menschen wie Inländer, EU-Bürger und Flüchtlinge ein sehr wichtiges Dokument, das gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1915/ 7. Stern tv sucht Hartz-IV Empfänger in der Schuldenspirale mit Jobcenterdarlehn =============================================================== Am 1. Januar 2016 wird der ALG II-Satz um fünf Euro erhöht - auf 404 Euro. Reicht das zum Leben? Anscheinend nicht, denn immer mehr Hartz IV-Empfänger müssen Darlehen aufnehmen: Für Stromnachzahlungen, Kaution oder Neuanschaffungen. Um das Darlehen zurückzuzahlen, werden - unrechtmäßig - bis zu 30 Prozent vom ALG II-Satz abgezogen - was dazu führt, dass neue Schulden entstehen. Um den Druck auf die Schuldner zu erhöhen, setzt die Bundesagentur außerdem auf hausinterne Inkasso-Eintreiber. stern tv möchte über diese Problematik anlässlich der 5-Euro-Erhöhung zum Jahresanfang berichten und sucht Menschen, die in dieser Schuldenspirale gefangen sind. Soweit aus dem Text von Stern TV, die Kollegin die dazu berichten möchte ist ganz fit und daher mein Aufruf an die Leserschaft, das zu unterstützen und der Bitte sich direkt an Frau Stangenberg per Mail zu wenden: stangenberg(a)sterntv.de Fernsehberichterstattungen leben von Bildern und Menschen über die berichtet werden kann und die was zu erzählen haben. 8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 07./08. März in Wuppertal, am 29./30. März in Stuttgart und am 11./12. April in Dresden ================================================================= +++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten Jahres finden folgende statt: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg, Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 9. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal ============================================= +++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum "Recht verstehen", zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html 10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin ======================================================= +++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 28./29. Januar in Wuppertal , am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html 11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 16. März in Hamburg ======================================================== Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal ===================================================== +++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal an. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 1. April in Wuppertal ================================================================= Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 1. April in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg und am 31. März in Wuppertal ============================================================ Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg =========================================================== Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html 16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg ============================================================== Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilf… 17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 3. Feb. 2016 in Berlin ================================================================ Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-d… Das war es dann wieder mal für heute. Mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125 42285 Wuppertal http://www.harald-thome.de/ info(a)harald-thome.de ----------------------------------------------------------- Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt(a)ggua.de versendet. Der Newsletter kann im Web unter http://arch.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/unsubscribe.aspx?Emai… gekündigt werden. Harald Thomé -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt(a)ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland(a)asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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